ValueTalk 01/2014

8 Jan

Pressemeldung der Firma profiling24.com - Ferchl & Veitl GbR

Die Interviewserie ValueTalk greift spannende Themen mit kompetenten Fachleuten für Sie auf. Erfahren Sie, welche wertvollen Informationen wir in Gesprächen rund um den ‘Mensch im Mittelpunkt‘ für Sie gesammelt haben. Mit der Fokussierung auf jeweils eine Fragstellung deckt die ValueTalk-Reihe Bereiche der Unternehmensführung und Personalarbeit anregend und weiterbildend ab. Das Thema dieser Ausgabe lautet:


Gesetzesänderung – Psyche im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
§ 4 Abs. 1 verpflichtet zur Gefahreneinschätzung der psychischen Gefährdung


Das Arbeitsschutzgesetz dient der Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Neben der Unfallverhütung und Gefahrenminimierung geht es um eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Im September 2013 wurde, fast unmerklich, eine für jeden Geschäftsführer / Vorstand und dessen Führungsriege verbindliche, scheinbar kleine jedoch weitreichende, Änderung vorgenommen:


ArbSchG §4(1) ALT: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.

ArbSchG §4(1) NEU: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.


Hierüber entsteht eine neue Haftungsdimension, da jetzt klar ist, welchen Stellenwert Themen wie Stress (z.B. durch Team-Disharmonien, Mobbing, Führung) und arbeitsbedingter Burn-out auch im Rahmen der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers einnehmen. Hinschauen ist nun Pflicht!


Konkret fordert das Gesetz in einem präventiven Ansatz die Gefährdungsbeurteilung, eine auf diesen Beurteilungen basierende Festlegung von Maßnahmen, die Umsetzung dieser und permanente Wirksamkeitskontrollen. Es besteht die Pflicht zur Dokumentation. Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber die Aufgabe, durch Fehlbelastungen verursachte Gefährdungen zu vermeiden sowie arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Für Betriebsräte besteht dabei eine Pflicht zur Mitbestimmung. Sollte der Arbeitgeber keine geeigneten Schritte ergreifen, ist die Arbeitnehmervertretung aufgefordert, diese auf Rechnung des Arbeitgebers zu beauftragen.


Haftungsrisiken im Arbeitsschutz bestehen in vielen Zusammenhängen (Auszug: BGB § 823, StGB §§ 145, 223, 224, 226, 230, SGB VII §§ 104-106,108, 110). Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber „für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen“. Verletzt er seine Pflichten vorsätzlich, so entfallen die im Sozialgesetzbuch VII genannten und oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen. Bei grob fahrlässigem Handeln haftet der Arbeitgeber gegenüber den Sozialversicherungsträgern (§ 110 SGB VII) für die entstandenen Aufwendungen. Im Falle eines arbeitsbedingten Burn-out, kann man sich leicht vorstellen, dass die Sozialversicherer (KV, RV) die entstehenden immensen Kosten erstattet haben möchten. Hier sollte man seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen sein.


profiling24.com (p24) sprach mit Rechtsanwalt Nils Willhöft (NW) über die Bedeutung und Auswirkung der Gesetzesänderung auf die Führungs- und Personalarbeit. Nils Willhöft hat Rechtswissenschaften in Konstanz studiert, vertiefte sein Wissen im Arbeitsrecht durch den Fachanwaltslehrgang in der Theorie und die Leitung eines arbeitsrechtlichen Referats in der Praxis. Heute führt er seine eigene Kanzlei und unterstützt seine Mandanten bei der Verfolgung ihrer Ziele. Als Mitglied des BVMW Expertenrat Personal setzt er sich ehrenamtlich für den Wissensaufbau zu Personalthemen in Unternehmen ein. Präventiver Rat soll Streitigkeiten durch richtiges Handeln vermeiden.


p24: Herr Willhöft, wir sprachen eingangs über die aktuelle Gesetzesänderung im ArbSchG zum Thema psychische Gesundheit. Welche Unternehmen sind davon betroffen?

NW: Das Arbeitsschutzgesetzt gilt übergreifend für alle Unternehmen, vom Kleinunternehmen bis hin zu Konzernen und öffentlich- rechtlichen Institutionen wie z.B. Kirchen.

p24: Und in den Unternehmen? Sind es da die Arbeitsschutzbeauftragten oder auch andere?

NW: Es ist eine Arbeitgeberverantwortung, also die der Geschäftsleitung. Diese ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu treffen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Dabei muss der Arbeitgeber eine Verbesserung für die Beschäftigten anstreben.

p24: Heißt das, das der Arbeitgeber aktiv werden muss – auch bezogen auf die psychische Gesundheit?

NW: Generell JA. Er muss sich aktiv, also nicht reaktiv, und individuell kümmern. Er muss auch Vorkehrungen treffen, dass die Maßnahmen durchgängig und eingebunden in den Führungsstrukturen umgesetzt werden.

p24: Sie sagten aktiv, also von sich aus – das ist für viele sicher ein wichtiger Hinweis. Außerdem ist mir das Wort ‘individuell‘ aufgefallen. Wie muss ich mir das vorstellen?

NW: Meist werden präventive Maßnahmen, um welche es bei der Vermeidungspflicht ja geht, im Gießkannenverfahren etabliert. Der Arbeitsschutz verlangt hier jedoch eine feinteilige Betrachtung und psychische Gesundheit oder Belastung muss individuell beurteilt werden. Also geht es am Ende um jede Einzelperson.

p24: Was passiert denn nun, wenn ich als Manager die Änderung ignoriere und die Psyche nicht auf jedes einzelne Teammitglied beachte?

NW: Die Gesetzesänderung verdeutlich die Verpflichtung eines jeden Arbeitgebers auch psychische Belange der Arbeitnehmer bei der Arbeitsgestaltung im Fokus zu haben. Wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird kann im Einzelfall eine Schadenersatzpflicht resultieren. Jedem ist klar, dass er in einer Werkstatt Sicherheitsschuhe stellt. Das gleiche Bewusstsein sollte nun im psychischen Bereich in allen Abteilungen angewendet werden. Das gilt übrigens auch für Teilzeitkräfte und andere Beschäftigungsformen.

p24: Wie kann ich mich und mein Unternehmen dabei schützen? Was kann ich tun?

NW: Wie in allen Rechtsangelegenheiten ist es wichtig, dass die Unternehmensleitung die Risiken fundiert bewertet (bekommt) und dies auch dokumentiert. Um dem Arbeitsschutzgesetz nachzukommen muss man ja zuerst analysieren, um Gefahren wie vorgeschrieben an ihrer Quelle zu bekämpfen. Also zuerst die Analyse.

p24: Ein guter Rat! Stehen Sie unseren Lesern für weitere Informationen zur Verfügung?

NW: Sie können den Kontakt gerne über profiling24.com herstellen.


Das Arbeitsschutzgesetzt finden Sie kostenlos unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbschg/gesamt.pdf


ValueProfilePlus bietet treffsichere, nicht manipulierbare und wissenschaftlich fundierte Persönlichkeits- und Eignungsdiagnostik für unterschiedliche Einsatzfelder. Die ValueProfilePlus-Suite setzt sich aus modularen Bausteinen zusammen, welche lösungsorientiert und wirtschaftlich zusammengestellt werden können. Für das zuvor besprochene Thema bietet sich folgende Lösung:


Das ValueProfilePlus-Paket BAM, bestehend aus den Modulen AntiFrustrationsManagement (AFM) und BetrieblichesGesundheitsManagement (BGM), zeigt die Situation mit den Blickwinkeln Burn-out-Gefahr und Unzufriedenheit (innere Kündigung, Dienst nach Vorschrift). Eine schnelle Ampelübersicht verbindet sich mit der detaillierten Betrachtung, ob Wissen oder Achtsamkeit fehlt. Erste Tipps helfen den Betroffenen.


Die Anforderung an die pro-aktive und individuelle Betrachtung jedes Einzelnen wird auf einzigartige Weise erfüllt, da für jeden Mitarbeiter (bei nur rund zehn Minuten Aufwand für seine Eingabe) ein persönliches Ergebnis erstellt wird. Für das Unternehmen stehen zusätzlich statistische Auswertungen zur Verfügung, um z.B. Brandherde und Best-Practice-Bereiche zu analysieren. Die Dokumentationsgranularität reicht vom Einzelprobanden bis zum Unternehmensüberblick. Da ValueProfilePlus nicht manipulierbar ist, können Sie und Ihre Belegschaft sicher sein, dass Sie ein objektives Ergebnis auf wissenschaftlicher Basis erhalten.


Mit dem optionalen Einladungsservice schaffen wir als objektiver Partner – gemeinsam mit Ihnen – eine gesteigerte Akzeptanz für die Teilnahme. Wir fügen Ihr Grußwort als PDF der Einladung bei, wodurch Sie gleichzeitig Ihr Kümmern unterstreichen und damit Ihr internes Arbeitgebermarketing unterstützen.


Im Rahmen unserer BAM-Aktion unterstützen wir Sie mit besonders lukrativen Konditionen für einen flächendeckenden Einsatz. Für jede volle zehn Prozent Belegschaft, welche Sie in einer Kampagne zur ValueProfilePlus-BAM-Analyse einladen, erlassen wir ebenfalls zehn Prozent der Durchführungsgebühr. Somit erhalten Sie die Durchführung in diesem Rahmen kostenlos, sobald Sie diesen für alle Mitarbeiter nutzen. Der Endpreis von lediglich € 40,- / Mitarbeiter (zzgl.ges.Mwst.) für Ihre proaktive, individuelle und dokumentierte Erhebung für jeden Einzelnen passt sicher in jedes Budget. Gerne erstellen wir Ihnen Ihr persönliches Angebot, basierend auf Ihren Mengenangaben. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren Ansprechpartner oder direkt an vpp@profiling24.com


Über die vielfältigen weiteren Möglichkeiten, wie Sie die Module der ValueProfilePlus-Suite in weiteren Einsatzfeldern (von der Personalauswahl über die Personalintegration bis zur Personalentwicklung) für einzelne Probanden und Teams einsetzen können informieren wir Sie gerne. Senden Sie einfach eine Nachricht an vpp@profiling24.com und wir melden uns gerne bei Ihnen. (w=m) gilt auch in diesem Schreiben



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
profiling24.com - Ferchl & Veitl GbR
Tilsiter Str. 11
88267 Vogt
Telefon: +49 (7529) 912578
Telefax: +49 (7529) 912579
http://www.valueprofileplus.de/...

Ansprechpartner:
Horst
Geschäftsleitung
+49 (7529) 9743804



Dateianlagen:
Die ValueProfilePlus-Suite bietet als professionelles System, welches den aktuellen Anforderungen an ein modernes Personaldiagnose-Verfahren wirtschaftlich gerecht wird, die Absicherung Ihrer Entscheidungen. 'Personaldiagnostik 3.0' kennzeichnet den nächsten Schritt in der Entwicklung des profilings. Die erste Stufe war die subjektive Wahrnehmung durch Gespräche, persönlichen Kontakt und die Einholung von Referenzen (subjektive Fremdbilder im Direktkontakt), sowie die Befragung des Gegenübers (subjektives Selbstbild). Darauf folgend wurden psychometrische Verfahren entwickelt, welche diese Wahrnehmungen (sowohl subjektive Selbst- wie Fremdbilder) durch wissenschaftliche Beobachtungen typisierten und damit in einen einfachen Sprachgebrauch einsortierten. Heute weiß man, dass diese Verfahren nicht der Sache (den Anforderungen von Unternehmen) gerecht werden > Wikipedia. Sowohl die Überalterung, wie auch das Fehlen von entscheidenden Leistungsmerkmalen, sind hier treibende Aspekte. Heute, in der 'dritten Generation', bietet ValueProfilePlus eine auf mathematisch gestützter Logik und Axiologie aufgebaute, mit allen Bausteinen ( BGM, AFM, Best-Fit, ...) ausgestattete Umgebung, welche die Unzulänglichkeiten der Vergangenheit auch Vergangenheit sein lässt.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.