Kiki will leben, doch die Krankenkasse zahlt nicht. Soll Sie sterben?

13 Jan

Eine Erkrankung kann man nicht auf Eis legen, nur weil das Gerichtsverfahren Jahre dauert

Pressemeldung der Firma Das Pressebüro

Die helfende Therapie steht in Deutschland zur Verfügung, doch die Krankenkasse weigert sich diese zu bezahlen, weil sie nicht in der Liste des G-BA steht. Wir hatten an anderer Stelle bereits darauf hingewiesen.

Also trat Kiki mit der Hilfe ihrer Familie und einem Anwalt im Jahre 2012 den beschwerlichen und kostspieligen Weg über das Sozialgericht an, um die nötige Therapie einzuklagen. Weil das Sozialgericht und der Medizinische Dienst der Krankenkasse MDK einen lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf ohne Fortführung der Therapie nicht ausschließen konnten wurde der Nikolausbeschluss herangezogen und im Eilverfahren wurde die GKV zur Bezahlung von 6 Behandlungen verpflichtet.

Diese Behandlungen haben die Lebensbedrohung abgewendet und trotzdem weigert sich die Krankenkasse weiter die hilfreiche Therapie zu bezahlen, beruft sich auf die Richtlinien des G-BA und handelt legal in dem sie Monat für Monat verstreichen lässt, solange wie das Gerichtsverfahren eben dauert.

Wenn jemand vor Durst im sterben liegt, dann rettet man sein Leben zunächst mit einem Schluck Wasser. Bekommt der Patient dann aber keine weitere Flüssigkeit so wird er unweigerlich doch verdursten. So ergeht es auch Kiki, deren Leben auf Grund dieser Vorgehensweise erneut bedroht ist und der das Wasser vorenthalten wird, weil das Hauptverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Und was wenn Kiki das Hauptverfahren verliert ?

Dann bekommt sie auch kein Wasser, denn die Familie konnte das Geld für die Therapie bisher nicht aufbringen. Aktuell werden mind. 50.000,- Euro benötigt, um ihr das Leben zu retten, um ihr ein Leben ohne Durst zu gewähren.

Und was wenn Kiki das Hauptverfahren gewinnt ?

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Krankenkasse Berufung einlegt, ist wohl so sicher wie das Amen in der Kirche, denn deren Rechtsabteilungen müssen eh bezahlt werden und die Familie müsste den Anwalt weiterhin bezahlen, was die Familie ebenfalls austrocknet.

Die GKV kann Kiki also ganz legal verdursten lassen, in dem sie sich einfach an die Gesetze hält. Aber das deutsche Grundgesetz wird hier offensichtlich mit Füssen getreten. Legale „unterlassene Hilfeleistung“ hat mit Menschenwürde sicher nichts zu tun. – Lebensbedrohlich erkrankten Menschen wird in Deutschland ein medizinisches Gerichtsverfahren (meistens sogar mit Beweislast) zugemutet, damit sie ein Schluck Wasser vor dem verdursten rettet.

Kiki wäre nicht die erste, die auf dem Rechtsweg zu Tode kommt, deswegen hat die Familie auf der Seite krankenkassezahltnicht.de einen Spendenaufruf erstellt. Angehörige von Patienten, die in ähnlicher Lage stecken können sich dort ebenfalls informieren. – Ein Video von Herrn Seehofer erklärt dort die Abgründe unseres demokratischen Gesundheitssystems.



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