Skifahrer ohne Helm trägt bei Unfall Mitschuld

15 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Auch wenn beim Skifahren keine Helmpflicht besteht – ein Skifahrer ohne Helm trägt nach Auskunft von ARAG Experten bei einem Unfall auf der Piste eine Mitschuld. Selbst dann, wenn er unverschuldet in einen Unfall verwickelt und verletzt wird (OLG München, Az.: 8 U 3652/11). Das kann sich auch auf Schadenersatzforderungen auswirken, die dann unter Umständen nicht mehr in vollem Umfang gezahlt werden. Im vorliegenden Fall stand ein Wintersport begeistertes Ehepaar aus dem Sauerland auf der Piste und war von einem anderen Skifahrer umgerissen worden, als er sie hineinrutschte. Vor allem die Frau erlitt schwere Kopfverletzungen und musste im Hubschrauber abtransportiert werden. Der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers wollte jedoch nicht zahlen. Als zweite Instanz angerufen, sah das Oberlandesgericht München das Ehepaar zu 50 Prozent in der Mithaftung, weil die Verletzten keinen Helm getragen hatten. Die Hälfte der Behandlungskosten für ihre Kopfverletzungen mussten sie daher selbst tragen. Die ARAG Experten erläutern das Urteil: Durch das Tragen eines Helms wären die Kopfverletzungen wahrscheinlich vermieden worden, so die Richter. Zudem bestehe in Zeiten immer höherer Geschwindigkeiten eine sogenannte Obliegenheit für Skifahrer, einen Helm zu tragen (OLG München, Az.: 8 U 3652/11).



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