BGH: Keine Kündigung bei Widerruf der Untervermietung

10 Feb

ARAG Experten geben Tipps zum Arbeiten am eigenen Schreibtisch

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Kann ein Vermieter seinem (Haupt-) Mieter kündigen, wenn er eine vorher erteilte Erlaubnis zur Untervermietung widerruft, der Untermieter die Wohnung aber nicht sogleich räumt? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung zu klären.

Untervermietung: Widerrufene Erlaubnis

Im Fall hatte die klagende Vermieterin zunächst von ihrem vertraglich eingeräumten Recht Gebrauch gemacht und die erteilte Untervermietungserlaubnis widerrufen. Darauf hin kündigte sie das Mietverhältnis mit dem beklagten Mieter wegen unerlaubter Untervermietung fristlos. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Beklagte dem Untermieter aber bereits gekündigt und führte einen Räumungsprozess gegen ihn.

Kündigung unwirksam

Laut BGH war die Kündigung des Vermieters unwirksam. Dem Beklagten sei keine Verletzung seiner mietvertraglichen Pflichten vorzuwerfen, so die Karlsruher Richter (Urteil vom 4. Dezember 2013, Az.: VIII ZR 5/13). Mit der Kündigung und dem anschließenden Räumungsprozess habe er vielmehr alles rechtlich Zulässige und Erforderliche getan, um einen Auszug des Untermieters herbeizuführen. Daran änderte laut BGH auch nicht, dass der Beklagte mit dem Untermieter in einem Räumungsvergleich eine verlängerte Räumungsfrist vereinbart hatte. Denn wäre der Räumungsprozess fortgeführt worden, hätte eine Räumung nicht früher erreicht werden können, erläutern ARAG Experten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.