Kein Ersatz für erstickten Papagei

14 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Lässt ein Vermieter die Fugen zwischen den Badezimmerkacheln erneuern und wird dabei so viel Schmutz aufgewirbelt, dass der Papagei des Mieters an der Staubentwicklung erstickt, muss der Wohnungseigentümer keinen Schadensersatz für das verendete Tier leisten. Bei aller Tierliebe weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es dem Mieter hätte bewusst sein müssen, dass bei den Arbeiten Staub und Dreck entstehen. Es wäre daher seine Aufgabe gewesen, sich um ein Übergangsquartier für den geliebten Vogel zu kümmern (LG Lüneburg, Az.: 6 S 134/02).



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