HKW Personalkonzepte: BSZ e.V. gründet Anlegergemeinschaft.

17 Feb

Wurden Anlegergelder zweckwidrig verwandt? BSZ e.V. prüft Ansprüche für Anleihegläubiger aus Prospekthaftung und unerlaubter Handlung!

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bei der HKW Personalkonzepte GmbH, die eine Anleihe im Emissionsvolumen in Höhe von 10 Mio. EUR emittiert hatte, wurde Medienberichten der letzten Tage zufolge (z.B. www.finanzen.net vom 27.01.2014) im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung bekannt, dass die HKW Personalkonzepte GmbH mit weiteren Kreditnehmern im Jahr 2011 ein Darlehen in Höhe von über 5 Mio. EUR bei einem niederländischen Kreditinstitut aufgenommen haben soll, das nicht bilanziert worden sein soll.

Das Darlehen soll noch in Höhe von ca. 2,6 Mio. EUR valutieren.

Auch soll der Geschäftsführer von HKW ein durch die Emission der Anleihe eingenommenen Gelder vollständig in Form unbesicherter Darlehen an mit ihm verbundene bzw. von ihm beherrschte Unternehmen weiter geleitet haben, wodurch sich die Anleihegelder nicht mehr im Unternehmen befinden sollen.

Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth ,,könnten Anleger, sofern sich diese Vorwürfe bestätigen sollten, vermutlich Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne und eventuell sogar aus unerlaubter Handlung geltend machen.“

Der BSZ e.V. ruft daher eine Interessengemeinschaft ,,HKW Personalkonzepte GmbH“ ins Leben, geschädigte Anleger können sicher der IG ,,HKW Personalkonzepte GmbH“ anschließen.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Februar 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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