LG München I erlässt Versäumnisurteil bei SHB – Beteiligung

20 Feb

Über das Vermögen der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH wurde mit Beschluss vom 26.04.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH ist als Fondsinitiatorin und Prospektherausgeberin der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG potentielle Haftungsgegnerin im Rahmen einer Prospekthaftung gewesen. Diese Ansprüche können derzeit gerichtlich nicht weiter verfolgt werden.

Über das Vermögen der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH wurde mit Beschluss vom 26.04.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet, so dass gerichtliche Streitigkeiten von Gesetzes wegen unterbrochen sind, und Insolvenzforderungen beim Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, schriftlich anzumelden sind.

In einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Staudenmayer beim Landgericht München I geführten Rechtsstreit wurde die Budgetoptimierer GmbH (Beklagte zu 1, Rechtsnachfolgerin der MCS Servicecard-Vermittlungs- und Kundenbetreuungs GmbH, Sindelfingen), für die der seinerzeitige Anlageberater tätig war, in einem Teil-/Versäumnisurteil verurteilt, gesamtverbindlich mit der Beklagten zu 2, der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH, die erbrachten Einlagen nebst Prozesszinsen zu bezahlen.

Ferner wurde festgestellt, dass die Anlageberaterin gesamtverbindlich mit der Initiatorin verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen weiteren wirtschaftlichen und steuerlichen Nachteilen freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der Beteiligung des Klägers an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG resultieren. Schließlich wurden die Beklagten gesamtverbindlich verurteilt, dem Kläger die vorgerichtlichen Anwaltskosten einschließlich Gütestellenverfahrenskosten und Zinsen zu ersetzen.

Zwischenzeitlich hat die Beklagte zu 1 Einspruch gegen das Teil-Versäumnisurteil eingelegt. Das Gericht hat hierauf Termin zur Beweisaufnahme anberaumt, der allerdings wegen Nichterscheinen des seinerzeitigen Anlageberaters, der nicht mehr bei der Beklagten zu 1 tätig ist, erst einmal geplatzt ist.

Für Anleger, bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,SHB Fonds“ beizutreten um ihre Ansprüche fachanwaltlich prüfen zu lassen.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. Februar 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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