Aber die Empfehlung zur Kündigung der Lebensversicherung zwecks Einlage in geschlossenen Fonds kann grobe Falschberatung sein, so LG München I im Urteil vom 17.6.2013
Von der Lebensversicherung nach Beratung zur guten Anlage in geschlossene Fonds, Genussrechen usw. (PROKON)
Wenn Kapital für Schiffsfonds, Riesenräder in Singapur oder unrentable Ölsandprojekte in Kanada benötigt wurde, dann sammelte man es bei deutschen...
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