Generelle Helmpflicht für Fahrradfahrer?

5 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Das Oberlandesgericht Celle verneint eine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer und eine damit verbundene Kürzung von Schadensersatzansprüchen bei Kopfverletzungen, wenn ein Fahrradfahrer bei einem Unfall keinen Helm getragen hat. Im zugrunde liegenden Fall war der klagende Radfahrer auf der Straße mit einer weiteren Radfahrerin kollidiert und hatte sich bei dem Sturz erheblich am Kopf verletzt. In erster Instanz wurde ihm nur ein Teil des begehrten Schmerzensgeldes zugesprochen. Das Gericht war von einem Mitverschulden des Klägers in Höhe von 20 Prozent ausgegangen, da er keinen Fahrradhelm getragen hatte. Laut Sachverständigengutachten wäre mit einem Fahrradhelm die Verletzung des Klägers jedenfalls teilweise verhindert worden. Das OLG Celle hat dagegen eine allgemeine Helmtragepflicht für Radfahrer verneint. Eine solche Verpflichtung bestehe weder aufgrund einer gesetzlichen Regelung noch als allgemeine Obliegenheit. Allein die tendenzielle Schutzwirkung des Fahrradhelmes begründe noch keine allgemeine Helmtragepflicht, erläutern ARAG Experten. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung wurde die Revision zum BGH zugelassen (OLG Celle, Az.: 14 U 113/13).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.