VEBWK Forderung nach Public Viewing Neu-Regelung zur Fußball WM 2014 erfolgreich!
11 Mrz
Bundesumweltministerium wird dem Anlass gerecht / Jetzt sind die Länder zur Umsetzung aufgefordert
Das Bundesumweltministerium hat Ende Februar 2014 den Entwurf einer Lärmschutzverordnung zur WM 2014 vorgelegt. Damit soll die Durchführung von öffentlichen Fernsehübertragungen in Freiluftgaststätten auch nach 22.00 Uhr ermöglicht werden. Das letzte Wort hat allerdings -wie auch bei den letzten Fußball-WM ́s- die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde vor Ort, die Ausnahmen hinsichtlich der Sperrzeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse erteilen kann, wobei diese Ausnahmen nur für die Dauer der „live“-Übertragungen in Betracht kommen.
Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK hat bereits im vergangenen Jahr frühzeitig auf diese Problematik alle Bundesländer und den Bund aufmerksam gemacht. Durch die Zeitunterschiede enden viele Vorrundenspiele, aber auch Achtel-und Viertelfinalpartien weit nach der offiziell vorgeschriebenen Sperrzeit von 22 Uhr. Der VEBWK sensibilisierte alle Bundesländer mit einer Anfrage und kann sich jetzt über die Beachtung und Entscheidung freuen. VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller:“ Wir freuen uns, dass dies auf Bundesebene gefruchtet hat und erwarten jetzt von den Länderregierungen entsprechende Anweisungen und Informationen über die Bezirksregierungen an die Landkreise und Gemeinden, damit wir wieder ein großes Fußballfest mit den Gästen in der Gastronomie feiern können.“
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