Die finanzielle Unterstützung einkommensschwacher Personen bei Gerichtsverfahren
Arm gleich rechtlos? Nein, denn auch wer kein oder nur ein geringes Einkommen hat, kann sich von einem Anwalt beraten und in einem Prozess vertreten lassen. Möglich ist dies durch die Beantragung eines Beratungshilfescheins oder Prozesskostenhilfe (PKH)....
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