Kassiert die Telekom bei Abmahnwellen a lá REDTUBE ebenfalls mit ab?
7 Mai
Knapp eine Millionen mal ließ sich die Telekom für diese Auskunftsdienste nach eigenen Angaben zwischen 18 EUR und 36 EUR pro Datensatz geben, also durchschnittlich 27 EUR
Aus dem jüngst vorgelegten Transparenzbericht der Deutschen Telekom geht hervor, dass das Unternehmen im Zusammenhang mit behaupteten Urheberrechtsverletzungen im Jahr 2013 insgesamt 946 641 Mal Auskunft darüber gegeben hat, wer sich im Internet hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt.
Knapp eine Millionen mal ließ sich die Telekom für diese Auskunftsdienste nach eigenen Angaben zwischen 18 EUR und 36 EUR pro Datensatz geben, also durchschnittlich 27 EUR. Bei insgesamt 946 641 Abfragen ergibt sich eine Gesamteinnahme der Telekom für diese Auskünfte in Höhe von 25.559.307,00 EUR, also knapp 26 Millionen EUR.
Diese immens hohe Summe kann sich sehen lassen, auch wenn die Telekom behauptet, bei Bindung seiner Mitarbeiter wegen der Bereitstellung der Daten, die hinter einer IP Adresse stehen, kein Geld mit den Abmahnwellen zu verdienen.
Gegen gerichtliche Beschlüsse könne man nichts machen, hört man aus Richtung der Telekom. Es gibt aber weitaus schlimmere Übel für die Telekom.
Nach Auffassung des auf dem Gebiet des Urheberrechts schwerpunktmäßig tätigen BSZ e.V. Vertrauensanwalts Rechtsanwalt Dirk Witteck, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, www.rechtsanwalt-witteck.de wird durch solche Systeme das Abmahngebaren in Deutschland nicht gerade eingedämmt.
Solange Rechtsanwälte, die sich auf das Lostreten von Abmahnwellen spezialisiert haben, noch ausreichend Gebühren dafür einstreichen können und auch die Provider – wie die Telekom – ebenfalls Einnahmen erzielen können, wird der Auswuchs der Abmahnwellen auch bestehen bleiben, denn auch § 97a UrhG, der die Gebühren der Abmahnanwälte deckeln sollte, bleibt weitestgehend unbeachtet.
Ob andere Internetprovider die entsprechenden Daten der hinter den entsprechenden IP Adressen stehenden Nutzer ebenfalls speichern und an Urheberrechtsinhaber weitergeben ist nicht bekannt.
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