Erntehelfern steht Kindergeld zu
14 Mai
Saisonarbeiter aus der EU haben in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Vor knapp zwei Jahren hat der Europäische Gerichtshof ein entsprechendes Urteil gefällt. Die Richter entschieden damals: Saisonarbeiter aus der Europäischen Union haben unter bestimmten Umständen in Deutschland Anspruch auf Kindergeld. Dies gilt auch, wenn ihr Nachwuchs nicht hier, sondern weiterhin im Heimatland lebt. Auch wenn sich in der Politik Gegenstimmen erheben, sind die Ansprüche laut ARAG Experten berechtigt. Schließlich sind die Betroffenen Menschen, die bei uns ganz offiziell arbeiten. Sie leisten ihren Beitrag zu unserer Wirtschaft, zahlen Steuern und Sozialabgaben – somit haben sie auch Ansprüche (EuGH, Az.: C-611/10 und C-612/10).
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