GEZ-Urteil lässt neue Fragen entstehen

16 Mai

Klage vor Bayerischem Verfassungsgerichtshof gescheitert

Pressemeldung der Firma VEBWK Service Center

Seit fast anderthalb Jahren gilt die Rundfunkabgabe. Doch die Akzeptanz ist weiterhin gering. Viele sehen es nicht ein, dass sie Monat für Monat 17,98 Euro zahlen sollen, obwohl sie womöglich gar kein Fernsehgerät haben. Mit Klagen versuchen die Gegner, die Abgabe zu stoppen. Nun fällte auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil und wies die Klagen eines Ingolstädter Anwalts und der Drogeriemarktkette Rossmann ab. Verbraucher und Unternehmen sind zwar unterschiedlich betroffen, aber Forderungen an die Politik werden überall laut, hier endlich klärend einzugreifen.

Durch die Novellierung der Rundfunkabgabe hat der Staat die Einnahmesituation erheblich verbessert. Gleichzeitig werden Kosten bei der Kontrolle gespart, da die pauschalen Beiträge für Haushalte und Betriebsstätten keine individuelle Nutzung mehr berücksichtigen. Die Verbraucher werden aber nochmals zur Kasse gebeten, denn sie zahlen bei einer Hotelübernachtung oder beim Restaurantbesuch umgelegte Kosten mit. Die Unternehmen sind dazu derzeit gezwungen, denn die Beitragserhöhungen haben Größenordnungen angenommen, die nur über die Weitergabe an die Kunden finanzierbar sind.

ARD und ZDF freuen sich selbstverständlich über die Urteile der Gerichte, geben sie ihnen doch Planungssicherheit. Kaum erwähnt wird dabei, dass die ehemaligen Geldsorgen der öffentlich-rechtlichen Sender durch sinkende Werbeeinnahmen entstanden. Private Anbieter, die sich ausschließlich über Werbung finanzieren müssen, scheinen da sparsamer und besser zu wirtschaften. Warum das den subventionierten Sendeanstalten nicht gelingt, wäre eine Frage, die im Beirat zur Sprache kommen sollte. „Man sollte die Doppelbeitragsabgabe mit der Haushaltsabgabe für alle Bürger einerseits und die Unternehmensbeiträge andererseits auf ein Gleis stellen und ein praxistaugliches System einsetzen“, sagt Franz Bergmüller als Landesvorsitzender des Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur VEBWK. Er spricht damit vielen Hotel-und Gastronomiebetreibern aus der Seele, denn auch in der heimischen Wirtshausszene sorgen die GEZ-Gebühren für mächtigen Wirbel. Man erwartet sich von der Politik, die ja erheblichen Einfluss auf die GEZ-Vertragsgestaltung besitzt, dass hier die individuellen Gegebenheiten stärker berücksichtigt werden und wirtschaftliche schädliche Regelungen sinnvoll entschärft werden.



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