Public Viewing mit Kindern

12 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Am 16. Juni ist es endlich so weit: Die Deutsche Fußballnationalmannschaft hat ihr erstes Gruppenspiel gegen Portugal: Um 18.00 Uhr (13.00 Uhr Ortszeit) ist Anpfiff in der Arena Fonte Nova in Salvador. Das Spiel findet also zu einer recht familienfreundlichen Zeit statt. Das ist aber nicht bei allen Spielen der WM in Brasilien so. Einige spannende Entscheidungen fallen erst zu später Stunde. Darf man dann eigentlich mit Kindern oder Jugendlichen zum Public Viewing in die Eckkneipe? Wenn die Eltern dabei sind, ist das kein Problem; unter Aufsicht dürfen auch die Kleinen sich die Nacht um die Ohren schlagen. Auf die Tore anstoßen sollte man mit ihnen aber nur mit altersgerechten Getränken! Denn das Jugendschutzgesetz gilt auch, wenn die Eltern ihre Kinder beaufsichtigen. Die Abgabe von Spirituosen und branntweinhaltigen Mischgetränken an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist somit verboten. Deren Verzehr darf unter 18-Jährigen auch von den Erziehungsberechtigten nicht erlaubt werden. Mit einem Bier, einem Wein oder Sekt, dürfen Jugendlich ab 16 Jahren auf den Sieg ihres Favoriten allerdings anstoßen. Sind die Eltern verhindert, können Kinder und Jugendliche auch von einer anderen Person über 18 Jahre beaufsichtigt werden, wenn die Eltern einverstanden sind. ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass die Aufsichtsperson in diesem Fall den Alkoholkonsum auch bei der größten Feierlaune nicht übertreiben sollte. Wer zu viele Tore begossen hat, fällt als Aufsichtsperson aus. Das kommt einer Aufsichtspflichtverletzung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gleich und kann unter Umständen neben strafrechtlichen Sanktionen auch privatrechtliche Ansprüche, vor allem Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.