Bauherr haftet nicht für Sturz von Handwerker

17 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein privater Bauherr muss keinen Schadensersatz zahlen, wenn ein Handwerker die beauftragten Dacharbeiten nicht ausreichend absichert und deshalb vom Dach stürzt. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor. Im zugrunde liegenden Fall begehrte ein Elektriker Prozesskostenhilfe für eine Schadensersatzklage. Er war vom Bauherrn beauftragt worden, auf dem Flachdach von dessen Halle eine Photovoltaik-Anlage zu montieren. Dabei brach er durch eines der Lichtfelder aus Plastik, die sich im Randbereich des Daches befanden, und stürzte sieben Meter tief in die darunterliegende Halle. Für seine schweren Verletzungen verlangte er vom Auftraggeber Schadensersatz, unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 27.000 Euro. Er war der Meinung, der Bauherr habe ihn anweisen müssen, die Lichtfelder abzusichern. Dadurch habe dieser seine Verkehrssicherungspflichten verletzt. Das OLG wies den Antrag auf Prozesskostenhilfe jetzt ab. Die Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn verkürzten sich, so die Richter, wenn er Handwerker mit der Ausführung von Arbeiten beauftrage. Denn Handwerker wüssten als Fachleute um die Gefahren, die für sie bei den Arbeiten bestünden. Sie seien daher für ihre Sicherheit bei der Ausführung der Arbeiten grundsätzlich selbst verantwortlich. Auch die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ist nach Auffassung des Gerichts nicht Sache des Bauherrn, wenn er einen Fachmann beauftragt (Az.: 11 W 15/14).



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