Kein Pfand für SIM Karte

18 Jun

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Mobilfunkunternehmen darf von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Im konkreten Fall beinhalteten die AGB eines Mobilfunkunternehmens eine Klausel, wonach ein Pfand für die SIM-Karte erhoben wurde. Ein Verbraucherverband kritisierte, das Pfand diene dem Unternehmen dazu, ohne Gegenleistung zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dem Anbieter entstehe nicht der geringste Schaden, wenn ein Kunde die Karte nicht zurückgebe, da die deaktivierten SIM-Karten wertlos seien und vernichtet werden. Das Gericht gab dem Verbraucherverband Recht, denn das Unternehmen hat kein berechtigtes Interesse daran, die Rückgabe der Karten mit einem sogenannten Pfand abzusichern. Die Rückgabe ist auch nicht erforderlich, um einen Missbrauch zu verhindern und der Versand der Karten per Post würde das Missbrauchsrisiko eher noch erhöhen, erläutern ARAG Experten die Entscheidung des Gerichts (LG Kiel, Az.: 4 O 95/13).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.