Kein Pfand für SIM Karte
18 Jun
Ein Mobilfunkunternehmen darf von seinen Kunden kein Pfand für die SIM-Karte verlangen. Im konkreten Fall beinhalteten die AGB eines Mobilfunkunternehmens eine Klausel, wonach ein Pfand für die SIM-Karte erhoben wurde. Ein Verbraucherverband kritisierte, das Pfand diene dem Unternehmen dazu, ohne Gegenleistung zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Dem Anbieter entstehe nicht der geringste Schaden, wenn ein Kunde die Karte nicht zurückgebe, da die deaktivierten SIM-Karten wertlos seien und vernichtet werden. Das Gericht gab dem Verbraucherverband Recht, denn das Unternehmen hat kein berechtigtes Interesse daran, die Rückgabe der Karten mit einem sogenannten Pfand abzusichern. Die Rückgabe ist auch nicht erforderlich, um einen Missbrauch zu verhindern und der Versand der Karten per Post würde das Missbrauchsrisiko eher noch erhöhen, erläutern ARAG Experten die Entscheidung des Gerichts (LG Kiel, Az.: 4 O 95/13).
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