Hinweisschild an Rutsche

2 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Eine wellenförmige Schwimmbadrutsche muss mit deutlichen Hinweisen zur richtigen Rutschhaltung beschildert werden. Im konkreten Fall besuchte die Klägerin ein Freibad. Dort befand sich eine wellenförmige Rutsche, bei deren Benutzung die Klägerin einen schweren Unfall erlitt und sich eine Berstungsfraktur an der Lendenwirbelsäule zuzog. Von den Betreibern des Freibades hat sie Schadensersatz verlangt, weil ihrer Ansicht nach die Rutsche in ihrer Formgebung fehlerhaft war. Die Wellenform barg demnach die Gefahr, dass Nutzer abheben und sich dann beim Aufkommen auf der Rutschbahn verletzen könnten. Die Schadensersatzklage hatte keinen Erfolg, denn die Rutsche genügte den sicherheitstechnischen Anforderungen der einschlägigen DIN-Vorschriften. Wird in den durch Hinweisschilder vorgegebenen Rutschpositionen gerutscht, sei ein ungewolltes Abheben physikalisch nicht möglich. Erst, wenn der Nutzer – den Rutschhinweisen nicht mehr entsprechend – eine aufrechte Sitzhaltung einnehme, komme er auf einer Welle in eine ungünstige Position. Da auf die korrekte Sitzhaltung durch die Beschilderung hinreichend hingewiesen wurde, haften die Betreiber nicht, so die ARAG Experten (OLG Hamm, Az.: 9 U 13/14).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.