Auto kollidiert mit Fußgänger – Beweislast liegt beim Fahrer
4 Jul
Ohne Zeugen kann es schwierig werden
In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof zur Frage der Haftungsverteilung bei Kollisionen zwischen Autofahrern und Fußgängern geäußert. Das Gericht stellte klar, dass in einem solchen Fall grundsätzlich den Fahrer zusammen mit dem Fahrzeughalter die volle Haftung trifft. Entlasten kann sich der Kfz-Fahrer nur dann, wenn sich der Fußgänger grob verkehrswidrig verhält und dieses Verhalten die Hauptursache des Unfalls ist.
Das Verschulden des Fußgängers muss allerdings durch den Autofahrer nachgewiesen werden! Sofern es am Unfallort keine Zeugen gab, dürfte dem Fahrer des PKW ein Nachweis nur schwer gelingen. Als einzige Möglichkeit bleibt in diesem Fall meist die Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens. Wenn das Gutachten jedoch nicht zur Aufklärung beitragen kann, bleibt es bei der vollen Haftung von Fahrer und Halter.
Dr. Christian Bock,
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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