Auto kollidiert mit Fußgänger – Beweislast liegt beim Fahrer

4 Jul

Ohne Zeugen kann es schwierig werden

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof zur Frage der Haftungsverteilung bei Kollisionen zwischen Autofahrern und Fußgängern geäußert. Das Gericht stellte klar, dass in einem solchen Fall grundsätzlich den Fahrer zusammen mit dem Fahrzeughalter die volle Haftung trifft. Entlasten kann sich der Kfz-Fahrer nur dann, wenn sich der Fußgänger grob verkehrswidrig verhält und dieses Verhalten die Hauptursache des Unfalls ist.

Das Verschulden des Fußgängers muss allerdings durch den Autofahrer nachgewiesen werden! Sofern es am Unfallort keine Zeugen gab, dürfte dem Fahrer des PKW ein Nachweis nur schwer gelingen. Als einzige Möglichkeit bleibt in diesem Fall meist die Einholung eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens. Wenn das Gutachten jedoch nicht zur Aufklärung beitragen kann, bleibt es bei der vollen Haftung von Fahrer und Halter.

Dr. Christian Bock,

Rechtsanwalt,

Fachanwalt für Verkehrsrecht

http://www.rsw-beratung.de/



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Christian Veh
Leiter der Geschäftsstelle
+49 (30) 88001498



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.