Euro Grundinvest 15: Klage beim LG München I eingereicht

15 Jul

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Gegen die beteiligten Gesellschafter sowie gegen die verantwortlich handelnden Personen des Euro Grundinvest 15 wurde Klage beim Landgericht München I eingereicht. In der Klage werden Schadensersatzansprüche wegen Prospektfehlern und wegen Kapitalanlagebetrugs geltend gemacht. Es sind deutliche Anzeichen eines Schneeballsystems erkennbar. Die Angaben zum Umfang und zum Wert der Immobilienprojekte werden als irreführend und falsch eingeschätzt. Die Erwirtschaftung der versprochenen Rendite von 12 Prozent war von Anfang an unrealistisch. Das galt bereits für den Vorgängerfonds Euro Grundinvest 12. Eine zusätzliche Komponente ist die fehlende Eignung der für die Fondgesellschaft handelnden Personen.

Seit einiger Zeit ist für die Anleger erkennbar, dass mit dem Investment hohe Risiken verbunden sind. Der im Jahre 2010/2011 aufgelegte Fonds lockte Anleger mit Renditeversprechen von bis zu 12 %. Die Fondsgesellschaft versprach zuletzt im November 2013 die Auflösung des Fonds und die Rückzahlung der Einlage inklusive Gewinnbeteiligung. Dies steht bis heute aus. Die Euro Grundinvest-Gruppe nimmt zur weiteren Zukunft des Fonds nicht eindeutig Stellung (wir berichteten im Januar 2014).

Wie sich auch dieser Fonds – bis hin zu einem Totalverlust der Einlage – entwickeln kann, zeigt ein Blick auf die ebenfalls von Malte Hartwieg initiierten und der Dima24 vertriebenen Fonds der Selfmade-Capital-Reihe und der NCI-Reihe. Auch dort müssen die Anleger um ihre Einlagen fürchten. Die Ausschüttungen sind bereits ausgesetzt worden.

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