Privatfotos: Löschung nach dem Liebes-Aus

17 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wenn eine Beziehung zerbricht, ist das oft traurig und mit allerlei schmerzlichem Ärger verbunden. Ein einst geliebter Mensch wird dann manchmal auch zum Widersacher. Nach dem Ende einer Beziehung darf vom Ex-Partner darum verlangt werden, privat aufgenommene Nacktbilder und intime Videos zu vernichten. Alltägliche Aufnahmen müssen allerdings nicht gelöscht oder vernichtet werden. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Im konkreten Fall ging es um ein Paar aus dem Lahn-Dill-Kreis. Der Mann, ein Fotograf, hatte von seiner Partnerin zahlreiche private Film- und Fotoaufnahmen gemacht, darunter auch erotische Fotos und Videos. Die Frau hatte den Nacktaufnahmen zugestimmt, sie teilweise sogar selbst gemacht. Doch als das Paar sich trennte, verlangte sie vom Ex, sämtliche digitale Bilder und Filme zu löschen, auf denen sie zu sehen ist. Das OLG gab der Frau nur teilweise Recht. Sie dürfe nicht verlangen, dass ihr Ex-Partner gänzlich alle Fotos und Filme löscht und vernichtet – also auch jene, die die Frau bekleidet in Alltagssituationen zeigen. Alltagsfotos seien nur in „geringem Maß geeignet“, das Ansehen der Klägerin gegenüber Dritten zu beeinträchtigen, betonten die Koblenzer Richter. Die Einwilligung zum Besitz der Nacktaufnahmen ist dagegen grundsätzlich an das Bestehen der Beziehung gekoppelt und kann nach dem Liebes-Aus daher widerrufen werden, erläutern ARAG Experten den Richterspruch (OLG Koblenz, Az.: 3 U 1288/13).



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