Badevergnügen mit einer Schildkröte

18 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Da sie das Bad in einer kleinen Plastikwanne zu Hause nicht mochte und ein Plantschen im Freien bevorzugte, baute ihr Halter kurzerhand eine Boje nach, befestigte die Wasserschildkröte daran und ließ sie im Teich einer öffentlichen Parkanlage in Essen schwimmen. Das zeugt scheinbar von echter Tierliebe! Doch laut ARAG Experten verbirgt sich dahinter eine nicht artgerechte Tierhaltung. Denn der Besitzer der Wasserschildkröte hielt das Tier zu Hause in einer Wolldecke. Für eine artgerechte Unterbringung war die Wohnung seiner Ansicht nach zu klein. Ein Terrarium muss nach Auskunft der ARAG Experten mindestens fünf mal zweieinhalb Panzerlängen der Schildkröte betragen und der Wasserstand mindestens das Zweifache der Panzerbreite. Bei allem Respekt für den Ideenreichtum des Halters waren die Richter jedoch der Ansicht, dass Tiere auch in der kleinsten Wohnung artgerecht gehalten oder abgeschafft werden müssen. Die persönlichen Interessen des Halters im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Wohnfläche müssen zurückstehen (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az.: 16 L 1319/11).



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