Splittingtarif für nicht eingetragene Lebenspartner nicht anwendbar
11 Aug
Pressemeldung der Firma life-on Magazin
Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) haben Partner einer Lebensgemeinschaft keinen Anspruch auf das steuerliche Splittingverfahren für Jahre, in denen das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) noch nicht in Kraft getreten war. Grundlage der Entscheidung war die Beschwerde eines Klägers, der sich seit 1997 mit seinem Partner in einer Lebensgemeinschaft befand, in der er ihm vertraglich zu Unterhalt verpflichtet war. Aus diesem Grund beantragte er beim Finanzamt vergeblich für das Jahr 2000 die gemeinsame Veranlagung zur Einkommenssteuer.
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