Aufwendungen für Luxuswagen

20 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug – im konkreten Fall handelt es sich um einen Luxussportwagen – sind selbst dann dem Grunde nach betrieblich veranlasst, wenn die Aufwendungen unangemessen sind. Im Streitfall hatte ein selbstständig tätiger Tierarzt den (hohen) Aufwand für einen 400 PS-starken Sportwagen als Betriebsausgabe geltend gemacht. Den geringen Umfang der betrieblichen Nutzung ( 20 Fahrten in drei Jahren) hat er mittels eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches nachgewiesen. ARAG Experten erklären, dass die Kfz-Aufwendungen wegen des geringen betrieblichen Nutzungsumfangs des Sportwagens, nämlich auf Reisen zu Fortbildungsveranstaltungen oder Gerichtsterminen und damit wegen fehlenden Einsatzes in der berufstypischen tierärztlichen Betreuung, unangemessen seien (BFH, Az.: VIII R 20/12).



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