Keine Werbung mit gesetzlichen Rechten
27 Aug
Bei der Werbung dürfen Unternehmen gesetzliche Verbraucherrechte nicht so darstellen, als ob es sich dabei um einen besonderen Service ihres Hauses handelt. Im konkreten Fall wurde unter anderem über folgende Aussage auf der Homepage eines der Unternehmen gestritten: «Sollten Sie mit einem Produkt nicht zufrieden sein, haben Sie eine 14-tägige Geld-Zurück-Garantie». Dieses Recht ist bei Fernabsatzgeschäften – wie etwa dem Kauf per Telefon oder Internet – gesetzlich vorgeschrieben, erklären ARAG Experten. Der BGH sah in der Werbeaussage dementsprechend eine «unzulässige geschäftliche Handlung». Bei Verbrauchern dürfe nicht der falsche Eindruck erweckt werden, eine solche gesetzliche Leistung sei ein freiwilliges Zusatzangebot (BGH, Az.: I ZR 185/12).
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