Kein Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfall
5 Aug
Wenn bei einem Kettenauffahrunfall der genaue Ablauf der Zusammenstöße ungeklärt bleibt, haften Vordermann und Hintermann jeweils hälftig für den beim vorderen Fahrzeug entstandenen Schaden. In dem vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschiedenen Fall ging... weiterlesen →