Schon jetzt an die Heizkosten denken und clever sparen
8 Sep
ARAG Experten sagen, wie Mieter und Hausbesitzer die Heizkosten niedrig halten
Die jährliche Heizkostenabrechnung bedeutet sowohl für Mieter als auch für Bewohner einer eigenen Immobilie nur in den seltensten Fällen etwas Gutes. Bedingt durch den milden vergangenen Winter hielten sich vielerorts die Heizkostenabrechnungen für 2013 zwar in Grenzen. Wer aber auch im kommenden Winter preisbewusst heizen will, sollte einige Regeln beachten. ARAG Experten decken Sparpotenziale auf.
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In der Regel lohnt es sich weit vor Einbruch des Winters den Öltank aufzufüllen. In den vergangenen Jahren ließen sich bis zu acht Cent pro Liter Heizöl sparen, wenn man statt im Dezember schon im September Erdöl bestellte. Bei einer Bestellmenge von 3.000 Litern machte das Unterschiede von bis zu 240 Euro aus. Derzeit liegen die Preise für Heizöl sogar noch günstiger. Weiteres Sparpotenzial bieten große Abnahmemengen, denn die Fixkosten bleiben für den Händler gleich. Einkaufsgemeinschaften mit Nachbarn können sich also zusätzlich lohnen.
Erdgas – keine Scheu vor Anbieterwechsel
Die alte Gleichung, nach der der Gaspreis mit Zeitverzug dem Ölpreis folgt, gilt nur noch eingeschränkt. Funde neuer Gasvorkommen und revolutionäre Fördertechnologien haben das Angebot stark ausgeweitet, die Anbieter können sich nun zunehmend aus unterschiedlichen Quellen versorgen. Betreiber einer Gasheizung sollten also dringend Preise vergleichen und unter Umständen den Anbieterwechsel nicht scheuen. Bestehende Verträge mit Grundversorgern sind nämlich meist monatlich kündbar, und die lückenlose Versorgung ist per Gesetz jederzeit sichergestellt.
Mieter sollten die Heizkostenabrechnung immer genau kontrollieren
Fachleute gehen davon aus, dass jede zweite Heizkostenabrechnung Fehler aufweist. Mögliche Fehlerquellen sind die falsche Berechnung des Brennstoffverbrauchs, die fehlerhafte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Mietparteien, falsche Angaben bei der Wohnfläche oder bei den Ausgaben für Wartung und Ablesen der Heizung. ARAG Experten raten Mietern also, jeden einzelnen Posten der Abrechnung genau zu prüfen. So muss etwa der Vermieter eine Abrechnungsfrist von zwölf Monaten einhalten, der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen, die verbrauchte Energiemenge und der bezahlte Preis müssen benannt sein, und die Daten der Lieferungen müssen in den Abrechnungszeitraum fallen. Im Zweifel sollten Betroffene den örtlichen Mieterverein kontaktieren (www.mieterbund.de).
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