Nach dem Losfahren gleich links abbiegen – da ist Vorsicht geboten!

11 Sep

OLG Hamm gibt auf Schuldfrage klare Antwort

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Wer von einem Grundstück auf eine Straße einfährt, muss die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen, so schreibt es jedenfalls die Straßenverkehrsordnung vor. Diese ist auch naheliegend, da anfahrende Fahrzeuge einige Zeit benötigen, um die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs aufzunehmen. Dabei kann es leicht zu Kollisionen mit anderen Fahrzeugen kommen, die schneller fahren.

So auch in einem dem OLG Hamm vorliegenden Fall. Eine Autofahrerin fuhr von ihrem Grundstück auf die Straße und setzte unmittelbar danach zum Abbiegen nach links über die Gegenfahrbahn an. Ein Fahrzeug, das sich bereits auf der Straße befand, wollte den langsam anfahrenden Pkw überholen, übersah dabei aber die Abbiegeabsichten der Fahrerin und kollidierte daraufhin mit ihr. Das OLG Hamm entschied, dass sie an dem Unfall alleine Schuld ist. Denn neben den Sorgfaltspflichten beim Verlassen eines Grundstückes muss auch gewährleistet sein, dass sich unmittelbar anschließende Fahrmanöver gefahrlos durchführen lassen. Das hatte die Autofahrerin hier nicht beachtet, denn der nachfolgende Verkehr konnte nicht rechtzeitig erkennen, dass sie nicht nur auf die Straße einfahren, sondern auch sofort nach links abbiegen wollte. Deshalb muss sie nun die vollen Kosten aus dem Unfall mit dem nachfolgenden Pkw tragen.

Dr. Christian Bock

Fachanwalt für Verkehrsrecht

http://www.rsw-beratung.de/



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de

Ansprechpartner:
Christian Veh
Leiter der Geschäftsstelle
+49 (30) 88001498



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.