OLG Hamm gibt auf Schuldfrage klare Antwort
Wer von einem Grundstück auf eine Straße einfährt, muss die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen, so schreibt es jedenfalls die Straßenverkehrsordnung vor. Diese ist auch naheliegend, da anfahrende Fahrzeuge einige Zeit benötigen, um die...
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