MPC Capital AG: Wurden Anleger gezielt getäuscht? Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. an

1 Okt

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

MPC-Hollandfonds: Gab es Millionenschäden für Anleger durch geheime Zwischenverkäufe? Stinkende Chemiefabrik statt hoher Renditen? Achtung: Verjährung droht Ende 2014! Schwere Vorwürfe gegen die Hamburger MPC Münchmeyer Petersen Capital AG.

Medienberichten der letzten Tage zufolge hat eine Verbraucherschutzorganisation aus Österreich Anzeige erstattet bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien.

So soll die oberste Riege der MPC Capital AG, zusammen mit niederländischen Partnern, die Anleger der Holland-Fonds mehrfach gezielt getäuscht haben. So sollen die Anleger durch geheime Zwischenverkäufe der Immobilien knapp 3 Millionen mehr bezahlt haben, als die Immobilien wirklich wert waren. Durch geheime Zwischenverkäufe sollen die Preise für die Fondsimmobilien systematisch in die Höhe getrieben worden sein.

Das Anlegerkapital soll damit bereits um ca. 8,5 % vermindert worden sein. Das Anlegerkapital soll dadurch, neben anderen Weichkosten, bereits um ca. 30 % aufgezehrt worden sein. MPC bestreitet die Vorwürfe, die Verkaufspreise sollen marktgerecht gewesen sein.

Auch soll es MPC in den Verkaufsprospekten mit den Angaben zur Lage der Immobilien nicht immer so genau genommen haben: So soll teilweise auf entstehenden Fluglärm nicht offen hingewiesen worden sein, auch soll bei einer Immobilie in Gouda nicht angegeben worden sein, dass sich dahinter eine stinkende Chemiefabrik befindet.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,,Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, so dürften Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung.

Auch sollten Anleger sowieso immer prüfen, ob sie von dem Vermittler der Anlage richtig beraten wurden. Sofern die Anleger nicht anleger- und objektgerecht beraten wurden, was immer im Einzelfall zu prüfen ist, so könnten Anleger auch hier bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen. Sofern eine Bank die Anlage vermittelt hat, bietet auch die sog. ,,Kick-back-Rechtsprechung des BGH oftmals gute Chancen für Schadensersatz.“

Doch Eile ist geboten: Da einige MPC-Fonds bereits im Jahr 2004 vermittelt wurden, könnte aufgrund der 10-Jahres-Frist bereits Ende 2014 Verjährung eintreten.

Fazit des BSZ e.V.:

Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V.-Interessegemeinschaft ,,MPC Capital AG“ anzuschließen.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht – Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: „Zwei Juristen, drei Meinungen.“ Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht“ ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des

Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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