Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Iltis und Marder raus aus dem Jagdrecht
15 Okt
Anlässlich der am 16. Oktober beginnenden Jagdzeit für Iltis, Steinmarder und Waldschnepfe weist der Bundesverband Menschen für Tierrechte auf die Unsinnigkeit der Jagd auf die kleinen Raubtiere hin, denn für deren Tötung gibt es nach dem Tierschutzgesetz keinen vernünftigen Grund. Der Verband fordert anlässlich der anstehenden Reform des Landesjagdgesetzes in Nordrhein-Westfalen (NRW), zusammen mit anderen Verbanden, einen Paradigmenwechsel zugunsten des Tierschutzes bei der Jagd einzuleiten.
Die Jäger töten pro Jahr rund 10.000 Iltisse und Marder. Sie begründen dies damit, dass die kleinen Raubtiere gefährlich für andere Tierarten seien. Damit missachten sie die Vorgabe des Tierschutzgesetzes, das einen vernünftigen Grund für die Tötung eines Tieres vorschreibt. „Der Irrglaube, das der Mensch hier eingreifen müsste, wird von denen kultiviert, die ein Eigeninteresse daran haben, Jagd auf Iltis und Steinmarder zu machen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass diese Tiere dem Ökosystem schaden. Im Gegenteil, sie spielen eine wichtige Rolle im Gesamtgefüge“, so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes.
Umweltminister Remmel hatte im letzten Monat den Entwurf für eine Novelle des Jagdgesetzes vorgestellt. Demnach sollen Iltis und Steinmarder auch weiterhin durch Jäger getötet werden dürfen. Für den Bundesverband Menschen für Tierrechte ist es unerklärlich, warum diese Arten immer noch gejagt werden sollen. Positiv bewertet der Verband hingegen das Vorhaben der Landesregierung, die gefährdete Waldschnepfe von der Liste der jagdbaren Arten zu streichen.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte tritt mit anderen Tier- und Naturschutzvereinen Nordrhein-Westfalens im Rahmen der aktuell geplanten Landesjagdgesetznovelle für eine Reform des Jagdrechts ein. Der Forderungskatalog kann auf der Internetseite des BUND unterzeichnet werden unter: http://www.bund-nrw.de/…
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