China will spezielle IP-Gerichte einsetzen

21 Okt

Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

In China sollen sich künftig als Pilotprojekt drei neue Gerichte ausschließlich mit Fragen des geistigen Eigentums (IP = Intellectual Property) befassen. Dies hat das Standing Committee des Nationalen Volkskongresses am 31. August 2014 beschlossen. Die IP-Gerichte sollen in Beijing, Shanghai und Guangzhou eingesetzt werden. Als Volksgerichte der Mittelstufe (Intermediate People’s Court) sollen sie für technische IP-Verfahren in erster Instanz zuständig und grundsätzlich regional übergreifend tätig sein. Mit den neuen Gerichten zielt China auf eine stärkere Spezialisierung der Gerichte im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und letztlich auf mehr Rechtssicherheit ab: Die Richter, die hier eingesetzt werden, sollen über eine hohe Expertise im Umgang mit komplexen, technologiebezogenen Fragestellungen im Umfeld von Patenten, Sortenschutzrechten, Halbleitertopographien und Betriebsgeheimnissen verfügen.

Die Volksrepublik China verzeichnete allein im Jahr 2012 über 80.000 streitige IP-Verfahren. Mehr als zehn Prozent davon waren Patentstreitigkeiten. In Beijing, Shanghai und Guangzhou fanden bislang die meisten Prozesse im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes statt. Die Wahl der Standorte für diese neuen IP-Gerichte ist daher aus Sicht von Cohausz & Florack (C&F) nur folgerichtig. Insgesamt begrüßt C&F den Beschluss Chinas: „Die Einrichtung von spezialisierten IP-Gerichten ist ein wichtiger Schritt, um die Fülle an streitigen Verfahren im gewerblichen Rechtsschutz in China zu bewältigen und geistiges Eigentum besser und effektiver zu schützen“, sagt C&F-Patentanwalt Mathias Karlhuber. „Für die weitere Entwicklung in China kann das im internationalen Vergleich erfolgreiche deutsche Patentsystem sicher auch ein paar gute Ansätze liefern.“ Zu welchem Zeitpunkt die Gerichte ihre Arbeit aufnehmen, steht noch nicht fest. Die derzeitigen Planungen konzentrieren sich auf das Jahre sende 2014.



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COHAUSZ & FLORACK ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und rund 100 Mitarbeitern. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Kanzlei ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von COHAUSZ & FLORACK gehören im DAX oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen


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