Bremsen ist Abweichung vom Arbeitsweg

5 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Bremst ein Verkehrsteilnehmer auf seinem Weg zur Arbeit, um eine Tankstelle anzufahren, so ist dieses Verkehrsmanöver einer eigenwirtschaftlichen Handlungstendenz zuzurechnen. Im konkreten Fall war eine Autofahrerin auf dem Weg zur Arbeit. Sie blinkte, weil sie zum Tanken nach links auf eine Tankstelle abbiegen wollte. Dazu hielt sie das Fahrzeug an. Als sie mit dem Abbiegen noch nicht begonnen hatte, fuhr ihr Hintermann auf, wodurch sie verletzt wurde. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab – und bekam letztendlich Recht.

Der Unfall sei nicht einer versicherten Tätigkeit zuzuordnen, so das Landessozialgericht (LSG). Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass eine dem Betrieb zuzuordnende versicherte Tätigkeit vorliegt. Nur der unmittelbare Weg zum und vom Ort der Tätigkeit ist somit vom Versicherungsschutz umfasst. Das Tanken dagegen ist eigenwirtschaftlich. Das Abweichen vom normalen Arbeitsweg hat auch schon mit dem Abbremsen begonnen, erklären ARAG Experten das Urteil (LSG Berlin-Brandenburg, AZ: L 2 U 42/12).



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