CMS Spread Ladder Swap: Verjähren Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank Ende 2014?

6 Nov

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

In den Jahren 2003 – 2006 hat die Deutsche Bank AG mittelständischen Unternehmen das Produkt des CMS Spread Ladder Swap zur sog. „Zinsoptimierung“ angeboten.

Dass es sich dabei jedoch um ein hochspekulatives Geschäft mit einem für den Kunden unbegrenzten Verlustrisiko handelte, darüber wurde vor Abschluss nicht aufgeklärt. Vielmehr erfolgte eine Risikoverharmlosung, indem Kunden mit einem „theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko“ in scheinbarer Sicherheit gewogen wurden. Ebenso wenig wurden Kunden über einen anfänglichen negativen Marktwert zu ihren Lasten informiert.

Zunächst war vielen Kunden zu Beginn des Jahres 2004 ein sog. „Ladder Swap“ angeboten wurden. Dieser wurde oftmals nach dem ersten Jahr der Laufzeit durch die Bank selbst mit einem geringen Gewinn für den Kunden beendet. Die Erfahrungen mit diesem Swap war für die Kunden somit positiv. Die Bank nutzte nun das Vertrauen ihrer Kunden aktiv aus, um im Anschluss an die „guten Erfahrungen“, dem Kunden das Produkt des CMS Spread Ladder Swap verkaufen zu können.

Das Ergebnis dieser Vertriebsstrategie waren Verluste für die Kunden in Millionenhöhe. Viele haben bisher – auch im Anschluss an die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH vom 22.03.2011, Az. XI ZR 33/10 – die Deutsche Bank AG auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Gerichte haben in Bezug auf den anfänglichen negativen Marktwert bereits eine vorsätzliche Fehlberatung festgestellt.

Für die Kunden, die die Deutsche Bank noch nicht in Anspruch genommen haben, ist zu beachten, dass sich die Bank ab Ende des Jahres 2014 darauf berufen wird, dass auch Ansprüche wegen vorsätzlicher Fehlberatung verjährt seien. Spätestens seit dem Urteil des BGH im Jahr 2011 habe jeder davon Kenntnis haben müssen, dass die Beratung nicht den vom BGH herausgestellten Anforderungen genügt habe. Die kenntnisunabhängige Verjährungshöchstfrist von 3 Jahren würde dann zum Jahresende 2014 ablaufen.

Wenn Sie oder Ihre Unternehmen das Produkt CMS Spread Ladder Swap abgeschlossen haben, sollten Sie daher noch in diesem Jahr Klage einreichen, um bestehende Schadensersatzansprüche nicht zu gefährden.

Hilfe in Sachen CMS Spread Ladder Swap oder sonstiger Swap-Schäden?

Dr. Jochen Weck

Rössner Rechtsanwälte

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