Parkettkratzer erlaubt

7 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Nicht immer, wenn der Parkettboden durch ein Haustier Schaden nimmt, muss der Mieter die Kosten für die Instandsetzung übernehmen. Zumindest dann nicht, wenn das Tier artgerecht in der Wohnung gehalten wurde, wie die ARAG Experten einschränkend betonen. In einem konkreten Fall hatte ein Labrador einige Kratzer im Parkett einer Mietwohnung verursacht, die er mit seinem Herrchen teilte. Die Hundehaltung war ausdrücklich durch den Vermieter genehmigt. Doch dieser war bei Auszug von Hund und Herrchen gar nicht angetan von den Kratzern auf dem Holzboden und verlangte Schadensersatz. Zu Unrecht, wie die Richter urteilten. Denn von unsachgemäßem oder vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache könne nicht ausgegangen werden. Immerhin hatte der Vermieter die Hundehaltung erlaubt und damit eventuell auftretende Schäden hingenommen.



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