Die Zukunft von verstecktem Vermögen? Es gibt keine Zukunft!

10 Nov

Pressemeldung der Firma Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB

Wer heute das Licht der Welt erblickt, bekommt sehr schnell Post vom Bund: Die Steuer-Identifikationsnummer. Mit dieser Nummer, die seit 2007 vergeben wird, kann die Karriere als „gläserner Steuerbürger“ beginnen. In mittel- bis langfristiger Zukunft also, wird „verstecktes Vermögen“ Geschichte sein. Und dazu tragen auch umfangreiche Meldepflichten der Banken bei, z.B. bei Freistellungsaufträgen der Notare bei Grundstücksgeschäften und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen sowie z.B. Mitteilungspflichten der Rundfunkanstalten. Die Verdachtsanzeige zur Geldwäsche wurde eingeführt und komplettierte das Bild neben vielen weiteren Bausteinen, die den Bürger immer durchsichtiger für den Fiskus machen.

Aktuell plant die Europäische Union die Vereinheitlichung der Tax Payer Identification Number. Vorstöße der USA, dienen der Bundesregierung als Rechtfertigung, Druck auf Staaten zu machen, die sich auf das Bankgeheimnis berufen wollen, wie z.B. die Schweiz.

All diese Punkte erhöhen den Handlungsdruck auf diejenigen, die über verstecktes Vermögen verfügen. Wer zurück in die Steuerehrlichkeit möchte und über eine Selbstanzeige nachdenkt, sollte sich dringend beraten lassen. Nicht jede Selbstanzeige geht ohne Strafe aus.

Wir übernehmen die Analyse Ihrer Situation und jede Abwicklung bis hin zur Prüfung geänderter Steuerbescheide und einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Mit unserem Büro in Zürich Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Alexander Herbert

Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte AG

Rämistrasse 5

CH-8001 Zürich

Tel.: +41 43 344 61 90

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Rechtsanwalt/ Notar Michael Banhardt

Fachanwalt für Steuerrecht

Kurfürstendamm 237

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    • RAe Banhardt und Herbert (v.l.n.r.)
Wir, die Anwälte und Steuerberater sowie Notare der Kanzlei Buse Heberer Fromm gewährleisten das Mandantenprivileg für unsere Mandanten. Das bedeutet, dass wir als verteidigende Anwälte Mandantenunterlagen in unser Gewahrsahm nehmen dürfen. In unserem Gewahrsam dürfen Ihre Unterlagen weder kontrolliert noch beschlagnahmt werden. Wir gewährleisten absolute Diskretion für Sie, bis Ihre steuerliche Nachklärung beim Finanzamt eingereicht ist. Wir beraten über alle Konsequenzen und Möglichkeiten. Jede von uns für über 300 Mandanten bisher eingereichte Selbstanzeige führte - auch bei großen Vermögen - zur Strafbefreiung. Auch für Mandanten, deren verstecktes Vermögen bereits entdeckt wurde, werden wir aktiv und arbeiten erfolgreich im Bereich der Schadensbegrenzung.


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