SOKA-BAU – das unbekannte Wesen

8 Dez

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Auch für ausländische Arbeitgeber gelten in Deutschland aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zwingend die besonderen Urlaubsregeln der deutschen Bauwirtschaft sowie ein Mindestlohn, wenn der ausländische Betrieb mit seinen Arbeitnehmern einen Bauauftrag auf einer Baustelle in Deutschland ausführt.

Für je 12 Beschäftigungstage in Deutschland entsteht ein Anspruch auf 1 Tag Urlaub. Zur Sicherung des Urlaubsanspruchs ist ein Beitrag in Höhe von 15,30 % des monatlichen Bruttolohns an die SOKA Bau zu zahlen. Die SOKA Bau erstattet dem Arbeitgeber hieraus die von ihm gewährte Urlaubsvergütung zurück. Der Mindestlohn (Bruttostundenlohn) ist auf west- und ostdeutschen Baustellen unterschiedlich hoch und beträgt derzeit in der Lohngruppe 2 für Westdeutschland 13,95 EUR /Stunde.

Kommt ein Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nach dem AEntG nicht, oder nicht rechtzeitig nach, so liegt hierin gem. § 23 AEntG eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von bis zu 500.000,00 EUR geahndet werden kann. Zudem können Arbeitgeber von der Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland ausgeschlossen werden. Ferner haftet nach § 14 AEntG der Auftraggeber von Dienst- oder Werkleistungen – auch für nachgeschaltete Unternehmen – für die Zahlung der Mindestlöhne und der Beiträge an die SOKA-Bau.

Zum Autor:

Dr. Thomas Rinne ist mehrsprachiger Spezialist im Internationalen Wirtschafts- und Zivilrecht. Sein Schwerpunkt liegt dabei seit mehr als 20 Jahren auf Spanien und Spanisch-sprachigen Ländern Lateinamerikas sowie den USA. Seit 1995 Partner der renommierten Kanzlei v. Einem & Partner (Bremen), hat er massgeblich den Standort Frankfurt/Main aufgebaut. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann und seinem Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, Lausanne (Schweiz) und Freiburg, promovierte er 1992 an der Universität in Freiburg).

Dr. Thomas Rinne verfügt über fundierte juristische Sprachkenntnisse in Englisch, Spanisch und Französisch. Dr. Thomas Rinne legte 1998 seine Eignungsprüfung beim Spanischen Justizministerium ab und ist seit 1999 zugelassener Abogado (spanischer Rechtsanwalt) bei der Anwaltskammer in Barcelona. International vernetzt ist Dr. Thomas Rinne über das Anwaltsnetzwerk Eurojuris International EWIV, mit Sitz in Brüssel, dessen Präsident er von 2005 bis 2008 war.

Er ist Mitglied des Vorstandes der Amtlichen Spanischen Handelskammer und Mitglied in einer Vielzahl internationaler Wirtschaftsverbände, wie z.B. der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York und der International Bar Association in London und der Alliance of Merger and Acquisition Advisors (AM&AA) in Chicago.

Dr. Thomas Rinne arbeitet im Zentrum von Frankfurt/Main mit einem Stab von internationalen Wirtschaftsrechtlern. Besonderer Schwerpunkt liegt aktuell auf der Begleitung von Unternehmen bei Markteintritten in USA, Spanien und Lateinamerika sowie der Beratung bei der Gründung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen im europäischen Ausland, in den USA sowie in Lateinamerika. Er ist stark beratend tätig. Weitere Informationen über Dr. Thomas Rinne: www.dr-thomas-rinne.de

Die Kanzlei v. Einem & Partner ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V. und Eurojuris International.



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Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.


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