Verletzter begeht keine Fahrerflucht
14 Jan
Verletzte können sich nach einem Verkehrsunfall erst einmal im Krankenhaus versorgen lassen. Das zählt laut ARAG Experten nicht als Fahrerflucht. Im konkreten Fall gaben die zuständigen Richter einem Mann recht, der nach einem selbstverschuldeten Unfall schnell in das Auto eines Bekannten stieg. Der Grund: Die Fingerkuppe des Mittelfingers seiner rechten Hand war abgeknickt und die Wunde blutete stark. Er ließ sich im Krankenhaus versorgen und rief erst dann die Polizei an. Das angerufene Landgericht verurteilte ihn unter anderem wegen Fahrerflucht zu einer Freiheitsstrafe. Das Urteil hob der BGH später zum Teil auf. Das Landgericht muss jetzt prüfen, ob der Fahrer den Unfallort tatsächlich wegen seiner Verletzung verlassen hatte. Wenn das der Fall ist, kann sein Verschwinden unter Umständen gerechtfertigt gewesen sein (BGH, Az.: 4 Str. 259/14).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560