Erneuter Hagelschaden: Was muss die Versicherung bezahlen?
16 Jan
Wird das Auto ein zweites Mal vom Hagel getroffen, muss der Eigentümer den tatsächlichen Schaden nachweisen
Ein Kfz-Eigentümer erlitt durch heftige Hagelschauer einen Blechschaden an seinem Auto. Laut eingeholtem Sachverständigen-Gutachten belief sich der Schaden auf 2.409 €. Diesen Schaden machte der Eigentümer gegenüber seiner Haftpflichtversicherung geltend. Die erstattete Summe verwendete er – zulässigerweise – nicht für die Reparatur seines Wagens. Im darauffolgenden Jahr beschädigten Hagelschauer seinen Pkw erneut. Der Versicherungsnehmer ließ sein Auto erneut begutachten, aber ohne Feststellung, welche Schäden noch von dem ersten Hagelschauer stammten. Die Versicherung erstattete ihm deshalb nur den, über die ursprüngliche Summe von 2.409 € hinausgehenden Betrag abzüglich der entsprechenden Selbstbeteiligungssumme. Der Versicherte machte daraufhin vor dem Amtsgericht (AG) München Ansprüche auf die übrige im zweiten Sachverständigen-Gutachten festgestellte Summe geltend.
Das Gericht urteilte, dass die Versicherung tatsächlich nur die Schäden zu ersetzen habe, bei denen konkret nachgewiesen worden sei, dass sie auf dem zweiten Hagelschauer beruhten. Soweit eine Zuordnung nicht möglich sei, gehe dies zu Lasten des Geschädigten, der den Vorschaden nicht habe reparieren lasse. Er könne nicht den Anspruch erheben, dass der zweite Hagelschauer ein unbeschädigtes Fahrzeug getroffen habe. Eine fiktive Schadensberechnung sei in dieser Sondersituation unzulässig.
Dr. Christian Bock
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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