Energieversorger: Guthaben sind unverzüglich auszuzahlen
21 Jan
Die Verbraucherzentrale hatte eigenen Angaben zufolge gegen einen Energieversorger geklagt, weil der Versorger seinen Kunden Abrechnungsguthaben erst nach und nach mit den Monatsabschlägen erstattete. Dieses Vorgehen haben nun die Richter des OLG Düsseldorf als unzulässig erachtet. Guthaben sind nach dem Urteil unverzüglich und vollständig auszuzahlen. Selbst die Geschäftsbedingungen des Versorgers hatten vorgesehen, dass ein Guthaben spätestens mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen ist. Kunden können also verlangen, dass Rechnungsguthaben unverzüglich erstattet, spätestens aber mit der nächsten Abschlagszahlung komplett verrechnet werden, so die ARAG Experten. Falls ein Guthaben den nächsten Abschlag übersteigt und somit eine einmalige Verrechnung unmöglich ist, muss die Differenz sofort ausgezahlt werden (OLG Düsseldorf, Az.: I-20 U 136/14).
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