Geplante Volksbefragung in Berlin verfassungswidrig
21 Jan
Rechtsprofessoren aus Osnabrück und Ludwigsburg prangern Olympiagesetz an
„Der Berliner Senat begeht Verfassungsbruch.“ Diese Auffassung vertreten die beiden Rechtsprofessoren Hermann K. Heußner von der Hochschule Osnabrück und Arne Pautsch von der Hochschule Ludwigsburg mit Blick auf das vom Berliner Senat am 20. Januar 2015 beschlossene Volksbefragungsgesetz. Mit diesem will sich die Berliner Regierungskoalition aus SPD und CDU den Rückhalt der Bevölkerung für die geplante Olympiabewerbung sichern.
„Ein solches ‚Plebiszit von oben‘ mit einfachem Gesetz ohne Verfassungsänderung durchzuführen, verstößt jedoch gegen die Verfassung von Berlin“, kritisieren die Professoren. Die Regeln über die unmittelbare Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen des Landes Berlin seien in der Landesverfassung abschließend festgelegt. „Das Vorhaben der Regierungskoalition läuft darauf hinaus, dass sich Senat und Parlamentsmehrheit an der Verfassung vorbei Rechte anmaßen, die sie nicht haben.“ Es helfe auch nichts, das Vorhaben als bloß konsultative, rechtlich nichtbindende Befragung zu deklarieren. Denn diese hätten die Wirkung bindender Volksentscheide. „Dies zeigt die Erfahrung weltweit.“
Die Professoren betonen, dass der Senatsvorschlag es nur der Parlamentsmehrheit ermögliche, eine Volksabstimmung herbeizuführen. Dies verletze das Recht der Opposition auf politische Chancengleichheit. Sie habe nicht das Recht, dem Volk eine alternative Frage vorzulegen. Das „Plebiszit von oben“ sei ein Machtmittel der Regierungsmehrheit, mit dem sie die Opposition jederzeit unter Druck setzen könne. Heußner und Pautsch unterstreichen abschließend, dass mehr direkte Demokratie positiv sei. „Die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger rechtfertigt jedoch keinen Verfassungsbruch.“
Die ausführliche verfassungsrechtliche Stellungnahme der Professoren können Sie im Anhang nachlesen sowie unter:
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