Bestätigungsmail ohne Werbung

22 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Versendet ein Verbraucher eine E-Mail und erhält er daraufhin per E-Mail eine Bestätigung über deren Eingang, so darf die Eingangs­bestätigungs­mail keine Werbung beinhalten. Andernfalls kann der Betroffene Unterlassung verlangen. Im verhandelten Fall kündigte ein Versicherter einen Versicherungsvertrag. Er forderte seine Versicherung per E-Mail dazu auf, ihm den Eingang der Kündigungserklärung zu bestätigen. Auf seine E-Mail erhielt er automatisch eine Bestätigung über den Eingang seiner Mail. Diese enthielt im „Abspann“ einen Hinweis auf Servicedienstleistungen, wie etwa eine Unwetterwarnung per SMS oder eine App für iPhone-Nutzer. Der Versicherungsnehmer sah darin eine unzulässige Werbung und klagte auf Unterlassung. Zu Recht! Ihm habe ein Anspruch auf Unterlassung nach §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB zugestanden, so die Richter. Die Versicherung hat dem Kläger ohne dessen Einwilligung Werbung übersandt, was nicht statthaft ist, erläutern ARAG Experten (AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Az.: 10 C 225/14).

Download des Textes unter:

http://www.arag.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.