Kurs-Hype Schweizer Franken: Möglichkeiten für Kreditnehmer und Swap-Geschädigte

4 Feb

Pressemeldung der Firma Eurojuris Deutschland e.V.

Durch die Verteuerung des Schweizer Franken sind all diejenigen deutschen Kreditnehmer betroffen, die einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken aufgenommen haben. Was ist zu tun, wenn die Bank durch die Verteuerung des Kredites Bank weitere Sicherheiten fordert?

Die Bank ist in der Regel berechtigt, Sicherheiten nachzufordern. Spätestens wenn die Bank eine Nachbesicherung verlangt, sollten Kunden das Gespräch suchen. Wir warnen z.B. davor, einen eigenständigen Kreditvertrag aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung zu kündigen. Die Rückzahlungssumme wird bei Kündigung sofort zur Zahlung fällig wird. Und das wird aktuell teuer. Ein Gespräch mit der Bank bringt häufig eine Lösung – eine Kündigung wäre kontraproduktiv.

Anders verhält es sich für Geschädigte durch Derivate (Swaps) oder spekulative Geldanlagen. Hier gab es sehr häufig Falschberatungen, die zur Rückabwicklungsmöglichkeit führen können.

Rössner Rechtsanwälte führte als erste Kanzlei finanzmathematische Gutachten in Swap-Verfahren gegen Banken ein. Mit dem ersten Swap-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, gewonnen gegen die Deutsche Bank (2011), schrieb Dr. Jochen Weck Rechtsgeschichte. Rössner Rechtsanwälte vertrat damals das geschädigte Unternehmen Ille. Die Kanzlei befasst sich intensiv mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Swap-Geschäften und vertritt ausschließlich Geschädigte.

Weitere Informationen hier: http://www.impulse.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Eurojuris Deutschland e.V.
Clausewitzstraße 2
10629 Berlin
Telefon: +49 (30) 88001498
Telefax: +49 (30) 88001424
http://www.eurojuris.de



Dateianlagen:
    • Dr. Weck im Gespräch
Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.