Schiffsfonds gehen den Bach runter: Postbank lenkt nach Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein

4 Feb

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Schiffsfonds galten lange Zeit als attraktive Geldanlagemöglichkeit, weil sie hohe Renditen abwarfen. Seit Beginn der Finanzkrise sowie einem großen Anstieg der Zahl an Frachtschiffen gingen Frachtraten von Schiffen massiv zurück, was eine Insolvenz von etwa 450 Schiffsfonds zur Folge hatte. ,,Massive Verluste für Anleger waren auch eine Folge der Pleiten.“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Finanzberater, welche vorgenannte Schiffsfonds vermittelt hatten, sehen sich auch hohen Schadensersatzforderungen von geprellten Anlegern ausgesetzt, weil in vielen Fällen keine ausreichende Beratung von Anlegern stattfand.

Beispielsweise wurde nicht über Verlustrisiken aufgeklärt, ebenso wenig wie über eine Abhängigkeit der Charterraten und Schiffspreise von konjunkturellen Entwicklungen. ,,So erging es in einem Fall einer Mandantin von mir. Ihr wurden von der Postbank Finanzberatung AG die ,König & Cie. Produktentanker-Fonds II‘ sowie ,MPC Santa P-Schiffe 2′ Fonds im Jahre 2007 vermittelt. Kurze Zeit später kam es, wie es kommen musste, und beide Fonds gerieten in eine erhebliche finanzielle Schieflage.“, erklärt Cäsar-Preller.

Die Anlegerin investierte 82.000 EUR und musste spätestens nach einer Insolvenz der MS ,,Santa Petrissa“, welche Teil des ,,MPC Santa P-Schiffe 2″-Fonds war, um ihr mühsam gespartes und investiertes Geld fürchten. Sie machte später Schadensersatzansprüche gegen die Postbank Finanzberatung AG, welche ihr die Fonds vermittelte, geltend. ,,Nach leidenschaftlichen Vergleichsverhandlungen und vollem Einsatz für unsere Mandantin konnten wir der Postbank Finanzberatung AG schließlich ein Vergleichsangebot abringen, welches unsere Mandantin auch annahm. Eine Verschwiegenheitserklärung gibt es für uns hier auch nicht.“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der Vergleich sieht beispielsweise eine Zahlung von 65.000 EUR für die Anlegerin gegen Rückübertragung vorgenannter Beteiligungen vor. ,,Solch ein Vergleich kann als sehr guter und effizienter Abschluss eines Verfahrens gewertet werden und lässt auch für zukünftige Fälle hoffen. Es lohnt sich also, sich zu wehren und zu kämpfen.“, so der Fachanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.