Schutz von Franchise-Systemen durch fristlose Kündigung

5 Feb

Schutz von Franchise-Systemen durch fristlose Kündigung

Pressemeldung der Firma Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB

Die fristlose Kündigung eines Franchisevertrages ist immer das letzte Mittel, wenn es in einer Franchisepartnerschaft nicht rund läuft. Es ist aber eben leider auch oft für Franchisegeber die einzige Möglichkeit, um weiteren Schaden vom gesamten System, der Marke, der Reputation und auch den anderen (systemtreuen) Franchisepartnern abzuwenden.

Dr. Dagmar Waldzus unterstützt seit vielen Jahren Franchisegeber in ihren Bemühungen, mit auftretenden Konflikten im System umsichtig und konsequent umzugehen, um drohende Schäden vom System abzuwenden. Weltweit agierende internationale Franchisekonzepte schätzen ihre langjährige Erfahrung im Umgang mit den für Franchisesysteme typischen Krisensituationen ebenso wie junge Franchiseunternehmen, die von Beginn an auf eine Vertragsdokumentation zurückgreifen möchten, die ihnen im (möglichen) Streitfall die bestmögliche Ausgangsposition verschafft.

Welche Möglichkeiten Franchisegeber gegen problematische Franchisenehmer haben, erfahren SIe hier: http://www.buse.de/…



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Buse Heberer Fromm ist eine der großen, unabhängigen Anwaltskanzleien in Deutschland. An den sechs deutschen Standorten Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg und München sowie in Repräsentanzen in Brüssel, London, Mailand, New York, Palma de Mallorca, Paris, Sydney und Zürich beraten mehr als 100 Berufsträger nationale und internationale Mandanten auf allen Gebieten des Wirtschafts- und Steuerrechts. Durch die Bündelung der Kernkompetenzen in kanzleiweiten, integrierten Practice Groups gewährleistet Buse Heberer Fromm bei der Durchführung von Projekten und Transaktionen aller Größenordnungen optimale, individuell zugeschnittene Lösungen. Als mittelstandsorientierte Kanzlei legt Buse Heberer Fromm dabei höchsten Wert auf die individuelle Betreuung ihrer Mandanten, persönliche Beratung und Kontinuität der Mandantenbeziehungen.


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