Nicht genug Kita-Plätze verfügbar – Stadt Leipzig muss zahlen

6 Feb

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Seit 1. August 2013 haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte für ihre unter 3 Jahre alten Kinder.

So können Eltern, insbesondere Mütter, nach der Geburt ihrer Kinder früher wieder arbeiten gehen. ,,Offensichtlich kommen Kommunen aber nicht mit ihrem Ausbau und einer Bereitstellung von Betreuungsplätzen in ausreichender Anzahl voran.“, stellt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Cäsar-Preller fest.

Das Landgericht Leipzig sprach in entsprechenden Urteilen – Az.: 7 O 1455/14, 7 O 1928/14, 7 O 2439/14 – nun 3 Familien Schadensersatz zu, weil die Stadt Leipzig ihnen nicht genug Kita-Plätze zur Verfügung stellen konnte. ,,Die Stadt Leipzig muss nun Schadensersatz in Höhe von mehr als 15.000 EUR zuzüglich Zinsen zahlen, weil die Mütter jeweils erst später als vorgesehen mit einer Tätigkeit in einem Beruf beginnen konnten.“, so Bernhardt.

Schon zuvor gab es ähnliche Urteile. Beispielsweise verurteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart vergangenen November die Stadt zur Tragung von Kosten für eine private Kindertagesstätte, weil Eltern keinen Platz für ihr Kind in einer städtischen Einrichtung ergattern konnten. Auch außergerichtlich kam es in ähnlich gelagerten Fällen zu Einigungen zwischen Gemeinden und Eltern, welche keine Kita-Plätze erhalten haben – es scheint sich hier also um ein weit verbreitetes Problem zu handeln. Laut Auskunft vom Statistischen Bundesamt haben zurzeit nur etwa 1/3 aller unter 3-jährigen Kinder einen Platz in einer Kindertagesstätte, Krippe oder bei einer Tagesmutter.

Im oben verhandelten Fall versuchte Leipzig, um Zahlung von Schadensersatz herumzukommen mit dem Argument, es habe zwar eine umfangreiche Planung hinsichtlich Kindertagesstätten gegeben. Es sei aber zu Verzögerungen bei freien Trägern und privaten Investoren in planerischer und baulicher Hinsicht gekommen, was einen Mangel an Plätzen in Kitas zur Folge gehabt hätte. Jenes Argument verwarf das Landgericht Leipzig aber und vertrat die Auffassung, dass die Stadt auch einen unvorhergesehenen höheren Bedarf berücksichtigen sowie entsprechende Vorsorge treffen müsse.

,,Erhält man als Eltern also keinen Kita-Platz, sollte man sich zur Wehr setzen und gegebenenfalls auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.“, meint Rechtsanwalt Bernhardt.

Eltern deren Wohnortkommunen den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht einlösen können, bietet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. mit seinem Aktionsbündnis ,,Kita-Platz Garantie“ durch seine Vertrauensanwälte rechtliche Beratung.

Durch das BSZ e.V. Aktionsbündnis ,,Kita-Platz Garantie“ wird gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Vertrauensanwälte, welche mit dem Aktionsbündnis zusammenarbeiten, können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen. Wer sich dem Aktionsbündnis anschließen möchte kann sich im Internet unter der Adresse

http://www.fachanwalt-hotline.eu/… online anmelden.

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