„Mandanten wissen schiedsrichterliche und technische Expertise zu schätzen“
12 Feb
Die Kanzlei Cohausz & Florack (C&F) baut ihre Präsenz bei Schiedsverfahren weiter aus: Erik Schäfer, Rechtsanwalt und Partner bei C&F, ist Anfang 2015 ins Kuratorium („Board of Trustees“) des Dubai International Arbitration Centre berufen worden. Im Jahr 2014 war er bereits auf die Schiedsrichterliste für Streitigkeiten des Geistigen Eigentums des Singapore International Arbitration Center (SIAC) und auf die allgemeine Schiedsrichterliste des Kuala Lumpur Regional Centre For Arbitration (KLRCA) gesetzt worden. Seit mehr als zehn Jahren ist er Mitglied der ständigen Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit und ADR der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris. Hier hat er verschiedene Arbeitsgruppen geleitet, u. a. zum Einsatz von IT in Schiedsverfahren.
Der Handelsschiedsgerichtsbarkeit kommt aus Sicht von C&F eine wichtige Bedeutung zu: Im Wirtschaftsverkehr ist sie gegenüber staatlichen nationalen Gerichten oft das kompetentere und neutralere Mittel zur Streiterledigung. „Vor allem im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und bei technologielastigen, komplexen Verträgen haben es Mandanten vor allem im internationalen Rechtsverkehr schwer, fachlich gute Gerichte zu finden, die auch im Instanzenzug zügig zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommen“, so Schäfer. Auch das jeweils unterschiedliche nationale Prozessrecht und die Landessprache führen vielfach zu Problemen. Schiedsgerichtsverfahren sind hier, so Schäfer, häufig die bessere Alternative: Hier bestimmen die Parteien selbst, wie das Gericht zusammengesetzt sein und welche Verfahrenssprache gelten soll.
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