„Mandanten wissen schiedsrichterliche und technische Expertise zu schätzen“

12 Feb

Pressemeldung der Firma COHAUSZ & FLORACK Patent- und Rechtsanwälte

Die Kanzlei Cohausz & Florack (C&F) baut ihre Präsenz bei Schiedsverfahren weiter aus: Erik Schäfer, Rechtsanwalt und Partner bei C&F, ist Anfang 2015 ins Kuratorium („Board of Trustees“) des Dubai International Arbitration Centre berufen worden. Im Jahr 2014 war er bereits auf die Schiedsrichterliste für Streitigkeiten des Geistigen Eigentums des Singapore International Arbitration Center (SIAC) und auf die allgemeine Schiedsrichterliste des Kuala Lumpur Regional Centre For Arbitration (KLRCA) gesetzt worden. Seit mehr als zehn Jahren ist er Mitglied der ständigen Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit und ADR der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris. Hier hat er verschiedene Arbeitsgruppen geleitet, u. a. zum Einsatz von IT in Schiedsverfahren.

Der Handelsschiedsgerichtsbarkeit kommt aus Sicht von C&F eine wichtige Bedeutung zu: Im Wirtschaftsverkehr ist sie gegenüber staatlichen nationalen Gerichten oft das kompetentere und neutralere Mittel zur Streiterledigung. „Vor allem im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und bei technologielastigen, komplexen Verträgen haben es Mandanten vor allem im internationalen Rechtsverkehr schwer, fachlich gute Gerichte zu finden, die auch im Instanzenzug zügig zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommen“, so Schäfer. Auch das jeweils unterschiedliche nationale Prozessrecht und die Landessprache führen vielfach zu Problemen. Schiedsgerichtsverfahren sind hier, so Schäfer, häufig die bessere Alternative: Hier bestimmen die Parteien selbst, wie das Gericht zusammengesetzt sein und welche Verfahrenssprache gelten soll.



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Dateianlagen:
    • Erik Schäfer, Partner und Rechtsanwalt bei Cohausz & Florack
COHAUSZ & FLORACK ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und rund 100 Mitarbeitern. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Besondere Expertise hat die Kanzlei in der Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Schutzrechtsportfolios. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Kanzlei ist auf allen Technologiefeldern tätig: Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von COHAUSZ & FLORACK gehören im DAX oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen


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