OLG Hamburg erkennt Verstoß gegen die Health Claims Verordnung
Pressemeldung der Firma medivendis Agentur
„Low Carb“ bzw. auf Deutsch „mit wenig Kohlenhydraten“ ist nicht nur seit Atkins eine vielfach verbreitete Werbeaussage. Ob solche Aussagen bei einem bestimmten Müsliprodukt zulässig sind, musste nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entscheiden. Dabei spielte die Vereinbarkeit dieser Bezeichnungen mit der Health-Claims-Verordnung (HCVO) eine überaus wichtige Rolle.
Was ist passiert?
Ein Proteinmüsliprodukt hatte der Hersteller auf der Verpackung mit „LowCarb“ bezeichnet. Darüber hinaus bewarb er das Lebensmittel in einer Werbung mit der Aussage „mit wenig Kohlenhydraten“. Konkurrenten sahen darin einen Verstoß und gingen dagegen gerichtlich vor.
Die gesamte rechtliche Analyse finden Sie unter http://www.juravendis.de/…
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
medivendis Agentur
Goldeibenweg 33
85551 Kirchheim bei München
Telefon: +49 (89) 907749970
Telefax: +49 (89) 9077499729
http://www.medivendis.deAnsprechpartner:
Thomas Bruggmann
Leiter der Kanzlei
+49 (89) 2429075-0
Dateianlagen:
medivendis Agentur für Gesundheit, Medien & Wirtschaft versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter in den Bereichen Marketing, PR, Strategie & Internet für den Gesundheitsmarkt und die gesundheitsnahe Medienlandschaft und Wirtschaft.
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.