Werbung mit Low Carb ist nicht erlaubt

2 Mrz

OLG Hamburg erkennt Verstoß gegen die Health Claims Verordnung

Pressemeldung der Firma medivendis Agentur

„Low Carb“ bzw. auf Deutsch „mit wenig Kohlenhydraten“ ist nicht nur seit Atkins eine vielfach verbreitete Werbeaussage. Ob solche Aussagen bei einem bestimmten Müsliprodukt zulässig sind, musste nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entscheiden. Dabei spielte die Vereinbarkeit dieser Bezeichnungen mit der Health-Claims-Verordnung (HCVO) eine überaus wichtige Rolle.

Was ist passiert?

Ein Proteinmüsliprodukt hatte der Hersteller auf der Verpackung mit „LowCarb“ bezeichnet. Darüber hinaus bewarb er das Lebensmittel in einer Werbung mit der Aussage „mit wenig Kohlenhydraten“. Konkurrenten sahen darin einen Verstoß und gingen dagegen gerichtlich vor.

Die gesamte rechtliche Analyse finden Sie unter http://www.juravendis.de/…



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