Mehr Schutz für stark übergewichtige Arbeitnehmer
9 Mrz
Die gute Nachricht kommt von ganz oben: Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes stellt klar, dass morbide Adipositas eine „Behinderung“ im Sinne der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf darstellen kann. Dabei spielt der Ursprung der „Behinderung“ nach Auskunft von ARAG Experten keine Rolle. Der Begriff der Behinderung ist objektiver Art und hängt nicht davon ab, ob der Kläger durch „selbst verursachte“ übermäßige Energieaufnahme ursächlich zum Eintritt seiner Behinderung beigetragen hat. Andernfalls wären körperliche Behinderungen infolge des leichtfertigen Eingehens von Risiken im Verkehr oder im Sport vom Begriff der Behinderung ausgeschlossen (EuGH), Az.: C-354/13).
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