Ein Hund gehört während der Arbeitszeit nicht ins Auto
18 Mrz
Ein Hundehalter ließ seinen Hund während der Arbeitszeit in seinem Auto – dies wurde ihm untersagt. Nach Auffassung des zuständigen Richters ist die zugrundeliegende Untersagungsverfügung zu Recht erfolgt. Der Kläger verstoße gegen das tierschutzrechtliche Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung, wenn er seine Hündin während seiner Arbeitszeit in seinem Fahrzeug einsperre. Ein Kraftfahrzeug sei für die Unterbringung eines Hundes nicht geeignet. Dabei stand auch im Vordergrund, dass die Hündin sich nur eingeschränkt und nicht spontan in der engen Box bewegen kann, die nur zum Transport des Tieres geeignet ist, ergänzen ARAG Experten (VG Stuttgart, Az.: 4 K 2755/14).
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