Ein Hund gehört während der Arbeitszeit nicht ins Auto

18 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Hundehalter ließ seinen Hund während der Arbeitszeit in seinem Auto – dies wurde ihm untersagt. Nach Auffassung des zuständigen Richters ist die zugrundeliegende Untersagungsverfügung zu Recht erfolgt. Der Kläger verstoße gegen das tierschutzrechtliche Gebot der verhaltensgerechten Unterbringung, wenn er seine Hündin während seiner Arbeitszeit in seinem Fahrzeug einsperre. Ein Kraftfahrzeug sei für die Unterbringung eines Hundes nicht geeignet. Dabei stand auch im Vordergrund, dass die Hündin sich nur eingeschränkt und nicht spontan in der engen Box bewegen kann, die nur zum Transport des Tieres geeignet ist, ergänzen ARAG Experten (VG Stuttgart, Az.: 4 K 2755/14).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.